Impressum
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Für alle Geschäfte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Fa. Stone-Illusion, Windhagen. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen, Auszüge, Bildkopien etc. sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Fa. Stone-Illusion, Marc Mohit, erlaubt. Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stone Illusion KG
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Stone Illusion KG. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen.
Alle Angebote in Katalogen, Prospekten, Inseraten und sonstigen Werbeträgern sind stets freibleibend. Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Firma Stone Illusion KG schriftlich bestätigt sind. Von der Auftragsbestätigung der Fa. Stone Illusion KG abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In Auftragsbestätigungen angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Lieferzeiten bezeichnet sind. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht.
Zu einer Nachlieferung der auf diesen Zeitraum entfallenen Mengen ist die Fa. Stone Illusion KG nicht verpflichtet. Ereignisse der geschilderten Art berechtigen die Fa. Stone Illusion KG, ohne Verpflichtung zu Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Besteller/Käufer eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder teilweise nicht, so verlängert sich eine verbindlich zugesicherte Lieferzeit angemessen, wenigstens jedoch um jenen Zeitraum, in dem der Besteller seiner Mitwirkungspflicht nicht genügt hat.
Hat der Besteller seiner Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend genügt, trägt er darüber hinaus dadurch verursachte Mehrkosten und Schäden. Dies gilt auch bei mangelhaftem, falschem oder verspätet beigestelltem Material.
Teillieferungen sind zulässig. Aus der Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der
übrigen Teilmengen herleiten. Mangelhafte Teillieferungen berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung restlicher Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Die Gefahr für den Verlust oder die Verschlechterung bestellter Waren geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Absendung an den Besteller auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn die Fa. Stone Illusion KG den Transport durchführt oder organisiert. Maße und Gewichte in den Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd, falls sie nicht ausdrücklich zugesichert werden. Da es sich bei unseren Produkten ausschließlich um Sonderanfertigungen handelt, werden bei Bedarf vor der Auslieferung dem Besteller Fotos von der Ware zu gestellt oder zu gemailt. Hören wir keinen Widerspruch, gilt dies als Zustimmung und die Ware wird versendet.
Bei der Anlieferung hat der Besteller nochmals die Möglichkeit die Ware zu begutachten. Gibt es Unstimmigkeiten, dann muß es vor der Annahme noch geklärt werden oder gegebenenfalls die Annahme verweigert werden.
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, mit eingeschriebenem Brief zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung mit eingeschriebenem Brief zu rügen. Entsprechendes gilt bei Falschlieferungen. Die Fa. Stone Illusion KG behält sich vor, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, von ihm beanstandete Ware zu diesem Zwecke zur Verfügung zu halten. Gibt der Besteller der Fa. Stone Illusion KG nicht die Möglichkeit, einen gerügten Mangel zu überprüfen, verliert er damit seine Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Besteller bei dem Transporteur unmittelbar in eigenem Namen geltend zu machen. Bei nachgewiesenen Mängeln kann die Fa. Stone Illusion KG nach eigener Wahl den Mangel kostenlos beseitigen lassen oder gegen Rücklieferung der beanstandeten Waren kostenfrei Ersatz leisten oder den Gegenwert gutschreiben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Preisabzüge sind nicht statthaft.
Die Fa. Stone Illusion KG lehnt Ersatz jeglichen Schadens ab, der im Zusammenhang mit der Verarbeitung gelieferter Ware entstehen sollte. Verweigert die Fa. Stone Illusion KG unberechtigt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung oder gerät sie damit in Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf ausschließlich Wandlung oder Minderung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf von sechs Monaten vom Tage der Auslieferung an nicht mehr geltend gemacht werden. Als Auslieferungszeitpunkt gilt der Tag der Absendung durch die Fa. Stone Illusion KG oder einen von ihr Beauftragten.
Die Produktion der bestellten Ware erfolgt in der Regel erst nach einer Akontozahlung in Höhe von 40% des Gesamtbetrages.
Weitere Abschlagszahlungen werden Bauabschnittsweise fällig. Der Restbetrag wird 10 Tage nach Auslieferung bzw. Fertigstellung vor Ort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, daß keine älteren Zahlungsverpflichtungen bestehen.
Die Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum der
Fa. Stone Illusion KG. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Soweit der Besteller sie verarbeitet oder umbildet, gilt die Fa. Stone Illusion KG als Hersteller im Sinne des
§ 950 BGB und erwirbt das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Besteller ist in diesem Fall nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an die Fa. Stone Illusion KG zu deren Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. Stone Illusion KG ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für deren Rechnung einzuziehen. Die Fa. Stone Illusion KG ist jedoch berechtigt, den ihr auf Verlangen zu benennenden Abkäufern (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen. Der Besteller hat der Fa. Stone Illusion KG etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf abgetretene Forderungen sofort mitzuteilen. Das Eigentumsrecht der Fa. Stone Illusion KG gilt auch gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Veranlassung der Fa. Stone Illusion KG oder des Bestellers übergeben werden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an die Fa. Stone Illusion KG abzutreten. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zusichernde Forderung um 25 % übersteigt, wird die Fa. Stone Illusion KG die voll bezahlte Lieferung nach ihrer Wahl freigeben. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der der Fa. Stone Illusion KG gehörenden Vorbehaltsware verpflichtet.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Bestellers und für die Lieferverpflichtungen der Fa. Stone Illusion KG ist Windhagen als Ort der Hauptniederlassung der Fa. Stone Illusion KG. Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Neuwied.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Fa. Stone Illusion KG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Gesetze über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
Stone Illusion KG
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Stone Illusion KG. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen.
Alle Angebote in Katalogen, Prospekten, Inseraten und sonstigen Werbeträgern sind stets freibleibend. Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Firma Stone Illusion KG schriftlich bestätigt sind. Von der Auftragsbestätigung der Fa. Stone Illusion KG abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In Auftragsbestätigungen angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Lieferzeiten bezeichnet sind. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht.
Zu einer Nachlieferung der auf diesen Zeitraum entfallenen Mengen ist die Fa. Stone Illusion KG nicht verpflichtet. Ereignisse der geschilderten Art berechtigen die Fa. Stone Illusion KG, ohne Verpflichtung zu Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Besteller/Käufer eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder teilweise nicht, so verlängert sich eine verbindlich zugesicherte Lieferzeit angemessen, wenigstens jedoch um jenen Zeitraum, in dem der Besteller seiner Mitwirkungspflicht nicht genügt hat.
Hat der Besteller seiner Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend genügt, trägt er darüber hinaus dadurch verursachte Mehrkosten und Schäden. Dies gilt auch bei mangelhaftem, falschem oder verspätet beigestelltem Material.
Teillieferungen sind zulässig. Aus der Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der
übrigen Teilmengen herleiten. Mangelhafte Teillieferungen berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung restlicher Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Die Gefahr für den Verlust oder die Verschlechterung bestellter Waren geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Absendung an den Besteller auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn die Fa. Stone Illusion KG den Transport durchführt oder organisiert. Maße und Gewichte in den Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd, falls sie nicht ausdrücklich zugesichert werden. Da es sich bei unseren Produkten ausschließlich um Sonderanfertigungen handelt, werden bei Bedarf vor der Auslieferung dem Besteller Fotos von der Ware zu gestellt oder zu gemailt. Hören wir keinen Widerspruch, gilt dies als Zustimmung und die Ware wird versendet.
Bei der Anlieferung hat der Besteller nochmals die Möglichkeit die Ware zu begutachten. Gibt es Unstimmigkeiten, dann muß es vor der Annahme noch geklärt werden oder gegebenenfalls die Annahme verweigert werden.
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, mit eingeschriebenem Brief zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung mit eingeschriebenem Brief zu rügen. Entsprechendes gilt bei Falschlieferungen. Die Fa. Stone Illusion KG behält sich vor, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, von ihm beanstandete Ware zu diesem Zwecke zur Verfügung zu halten. Gibt der Besteller der Fa. Stone Illusion KG nicht die Möglichkeit, einen gerügten Mangel zu überprüfen, verliert er damit seine Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Besteller bei dem Transporteur unmittelbar in eigenem Namen geltend zu machen. Bei nachgewiesenen Mängeln kann die Fa. Stone Illusion KG nach eigener Wahl den Mangel kostenlos beseitigen lassen oder gegen Rücklieferung der beanstandeten Waren kostenfrei Ersatz leisten oder den Gegenwert gutschreiben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Preisabzüge sind nicht statthaft.
Die Fa. Stone Illusion KG lehnt Ersatz jeglichen Schadens ab, der im Zusammenhang mit der Verarbeitung gelieferter Ware entstehen sollte. Verweigert die Fa. Stone Illusion KG unberechtigt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung oder gerät sie damit in Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf ausschließlich Wandlung oder Minderung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf von sechs Monaten vom Tage der Auslieferung an nicht mehr geltend gemacht werden. Als Auslieferungszeitpunkt gilt der Tag der Absendung durch die Fa. Stone Illusion KG oder einen von ihr Beauftragten.
Die Produktion der bestellten Ware erfolgt in der Regel erst nach einer Akontozahlung in Höhe von 40% des Gesamtbetrages.
Weitere Abschlagszahlungen werden Bauabschnittsweise fällig. Der Restbetrag wird 10 Tage nach Auslieferung bzw. Fertigstellung vor Ort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, daß keine älteren Zahlungsverpflichtungen bestehen.
Die Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum der
Fa. Stone Illusion KG. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Soweit der Besteller sie verarbeitet oder umbildet, gilt die Fa. Stone Illusion KG als Hersteller im Sinne des
§ 950 BGB und erwirbt das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Besteller ist in diesem Fall nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an die Fa. Stone Illusion KG zu deren Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. Stone Illusion KG ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für deren Rechnung einzuziehen. Die Fa. Stone Illusion KG ist jedoch berechtigt, den ihr auf Verlangen zu benennenden Abkäufern (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen. Der Besteller hat der Fa. Stone Illusion KG etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf abgetretene Forderungen sofort mitzuteilen. Das Eigentumsrecht der Fa. Stone Illusion KG gilt auch gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Veranlassung der Fa. Stone Illusion KG oder des Bestellers übergeben werden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an die Fa. Stone Illusion KG abzutreten. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zusichernde Forderung um 25 % übersteigt, wird die Fa. Stone Illusion KG die voll bezahlte Lieferung nach ihrer Wahl freigeben. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der der Fa. Stone Illusion KG gehörenden Vorbehaltsware verpflichtet.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Bestellers und für die Lieferverpflichtungen der Fa. Stone Illusion KG ist Windhagen als Ort der Hauptniederlassung der Fa. Stone Illusion KG. Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Neuwied.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Fa. Stone Illusion KG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Gesetze über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
Stone Illusion KG